Auswanderer ABC

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Naturalisation. Wer Bürger der Ver. Staaten werden will – und Thorheit wäre, es nicht zu wollen. - hat diese seine Absicht bei irgend einem Gerichtshofe durch Unterzeichnung einer Erklärung und durch eidliche Anerkennung der Regierung zu erkennen zu geben. Hierauf wird dem auf diese Weise angemeldeten bescheinigt, daß er nicht mehr fremder (alien), sondern Insasse (resident) sei und nach Verlauf von 5 Jahren, gegen Einlieferung dieser Bescheinigung ein Bürgerbrief ausgestellt. Wer Bürger der Ver. Staaten ist, ist dadurch auch zugleich Bürger jedes Einzelstaates des Bundes, in welchem er längere oder kürzere Zeit, nach Maßgabe der betreffenden staatlichen Gesetze, gelebt hat, und im Genusse aller politischen Rechte, welche der eingeborene Bürger besitzt, die Anwartschaft auf die höchsten Stellen ausgenommen.

New-Orleans. Consuln für Baden und Österreich: J. H. Eimer; Bremen; F. Rodewald; Hamburg und Preußen: W. Vogel; Hannover: J. Behn; Mecklenburg: W. Prehn; Sachsen: J. Blies; Schweiz: J. B. Fäb; Würtemberg: F. Honold. – Gastkäufer: H. Bromert, Bodrasmarkt No. 2; C. Wefe, Bodrasmarkt No. 8; Zwickendraht („Stadt Freiburg“) Front Levee No. 72. – Circular der Deutschen Gesellschaft.

New York. Geschäftslocal der Einwanderungs-Comissäre: Hintergebäude des Stadthauses (City Hall) am Park. – Consuln.* Gute und billige deutsche Gasthöfe:

  • 1) „Greenwich House“, No. 82 Greenwichstraße, bei Fliedner u. Co.
  • 2) Shakespeare Hotel von C. Livre, Williamstr. 139.

Wegen des häufigen Wechsels der Firmen sowohl wie der Inhaber thut man wohl, vor Einquatierung diejenige Adresse, an welche man bezüglich weiterer Schritte empfohlen ist, zu Rathe zu ziehen. In den beliebtesten Häusern zahlt man für Kost und Logis 3 Doll. pr. Woche. Wer in einen anderen Gasthof geht, der befolge, um nicht geprellt zu werden, die Landessitte, sogleich bei Ankunft den Preis für Logis und Kost pr. Tag oder Woche zu accordiren und sich dabei vorzubehalten, daß für Aufbewahrung des Gepäcks und für Aufwartung nichts zu bezahlen sei. Noch mehr aber, als vor den mit doppelter Kreide schreibenden Wirthen, hat man sich vor solchen zu hüten, die auffallend billigere Bedingungen stellen. Daß z. B. ein Wirth, welcher Kost und Logis für 2 Dollars die Woche anbietet und gibt, hierbei nicht bestehen könnte, wenn er nicht den Ausfall auf trügerische Weise zu decken suchte, liegt auf flacher Hand. Nicht selten kommen Diebstähle vor, indem einzelne Passagiere oder Familien nur selten ein Zimmer für sich allein bekommen können, sondern Menschen die einander ganz fremd sind, in größeren Zimmern dutzendweise einquatiert zu werden pflegen. Daher muß man Alles, was einen Werth hat, besonders Geld, gut verwahren.Rischmüller u. Löschers Allgemeines Geschäftscomptoir, No. 70 Greenwichstr., umfaßt folgende Abteilungen:

  • 1) Nachweisungscomptoir für Stellensuchende (neuerdings an Morris u. Co., 287 Broadway, abgetreten);
  • 2) die Innland-Passagier-Beförderung pr. Hudson-River u. Eisenbahn;
  • 3) das Wechselgeschäft, welches alle deutschen Münzen möglichst vortheilhaft umwechselt;
  • 4) die Land-Office;
  • 5) das Commissionsbureau;
  • 6) die Advocatur.

– New York u. Erie-Eisenbahn-Hauptbureau: Ecke Reade u. West Str. – Die Deutsche Gesellschaft kann, so lange ein Hr. Degreck die Agentur verwaltet, nicht empfohlen werden.

Neubraunfels, Texas. Aufträge zu Geldanzahlungen in Deutschland übernimmt G. M. v. Ross.

Nothpfennig. Nur knapp mit Reisegeld versehen auszuwandern, ohne einen Nothpfennig für die erste Zeit nach der Landung zu behalten, ist schon von ledigen Leuten ein großes Wagstück, von Familien aber frevelhafte Verwegenheit. Bei mittlerem Stande des Ueberfahrtspreises nach Nordamerika rechne mindestens 50 Thlr. pr. Kopf auf sämmtliche Kosten von zu Haus bis zur Landung, und 10 Thlr. pr. Kopf als das Geringste, was Einer nach Ankunft drüben noch besitzen muß, um nicht sogleich in Noth und Elend zu gerathen.

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