Auswanderer ABC

S

San Francisco (Cal.). Consul für Bremen: H. G. A. Henmann; für die Schweiz: Th. Rütte.

Savannah. Consul für Bremen: F. Crabtree; für Oesterreich: I. Ganal.

Schiff. Jeder Auswanderer verlangt auf ein gutes Schiff zu kommen und jeder Agent pflegt dies zu seinen Passagieren zu versprechen. Und doch findet Jeder, welcher die Auswanderschiffe in den Häfen mit einander vergleicht, einen so großen Unterschied zwischen denselben, daß schon oft ganze Familien lieber ihr Handgeld im Stich gelassen, als das Ihnen contractlich zugedachte oder an Stelle des contractlichen getretene Schiff benutzt haben. Es können hier nur die wichtigsten Eigenschaften eines zum Passagierdienst tauglichen Schiffes angegeben werden: Seetüchtigkeit (wird von den Behörden genügend überwacht), drei Masten, hohes und helles Zwischendeck mindestens 6, am besten 8 Fuß hoch mit Luft-Ventilatoren, und hohem Bord (mintestens 5 Fuß hoch). Freundliches und hohes Zwischendeck ist die Hauptsache; man reist auf einer Brigg (Zweimaster) mit hohem Deck jedenfalls besser, als auf dem größten Dreimaster in dessen Deck man nicht aufrecht stehen kann.

In der Regel sind die sogenannten Packetschiffe allen anderen vorzuziehen. – So gerecht aber auch die Ansprüche des Reisenden auf ein gutes Schiff, und so unbestreitbar dieselben sind, muß doch zugleich vor Uebertreibungen und Lächerlichkeiten in dieser Beziehung gewarnt werden. Es kommen nämlich zuweilen Passagiere an Bord, welche vom Schiffsleben und einer Seereise bisher keinen Begriff hatten und – als ob sie soeben in ein Wirthshaus eingetreten wären – naiver Weise nach „Ihrem Zimmer“ fragen. Es wird gut sein, wenn die Auswanderer sich im Voraus richtige Vorstellungen zu machen suchen, damit sie sich unangenehme Enttäuschungen ersparen. Aber ein gutes Schiff kann den Auswanderern erst dann genügen, wenn es zugleich von einem guten Capitän geführt wird. Ist der Capitän sein gerechter und humaner Mann, so kann das beste Schiff zur Hölle werden. Man suche daher auf solche Schiffe zu kommen, deren Capitäne und Mannschaft in dieser Hinsicht bereits glaubwürdig erprobt und empfohlen sind.

Schiffsbedarf. Außer der gesetzmäßigen Beköstigung, welche den Zwischendeck-Passagieren für den gezahlten Ueberfahrtspreis gewährt wird, sind noch verschiedene Bedürfnisse zu befriedigen, um welche die Schiffs-Expedienten sich in der Regel gar nicht bekümmern. Diese Berürfnisse sind theils unvermeidliche, theil fürsorgliche. Erstere, die unvermeidlichen, bestehen in Matratzen nebst Kopfkissen von Stroh besser von gut gereinigtem Seegras (schlecht gereinigtes, noch salzhaltiges, zieht auf See Feuchtigkeit an und wird binnen Kurzem zu – Mist), wollenen Decken, und Eß=, Trink=, Wasch=, und Nachtgeschirr von Blech, und kosten für jede erwachsene Person in der Regel mindestens 3 Thlr.; letztere, die fürsorglichen, sind Speisen, Getränke und dergl., welche man noch mitzunehmen pflegt, um n Fällen unzusagender Schiffskost sich helfen zu können. Reelle Häuser, wo alle diese Bedürfnisse gut und billig zu haben sind, erfrage man nicht bei seinem Logirwirthe oder anderen Personen, sondern auf den Bureaux der „Vereine zum Schutze der Auswanderer“ oder bei seinem Schiffs=Expedienten. Eine Hauptsache aber ist, wie schon früher erwähnt, daß der Käufer diese Häuser allein aufsucht.

Schiffsbrod und Schiffszwieback wird am schnellsten weich und am schmackhaftesten, wenn man ihn eine Minute lang in kochendem Wasser anziehen und dann ein paar Minuten am Feuer rösten lässt. Dieses Verfahren macht ihn fast dem frischbackenen Brode gleich.

Schiffs=Contracte lauten zuweilen auf „Newyork oder Baltimore“, wonach es in der Willkühr des Expedienten steht, den einen oder anderen Landungsplatz zu wählen. Noch häufiger ist es, daß Expedienten einzelnen contractlichen Verpflichtungen unter allerlei Vorwand sich zu entziehen suchen. Thor, wer sich so etwas gefallen läßt! Man bestehe auf sein gutes Recht und suche im Nothfall den Schutz der Behörden.

Schiffskost im Zwischendeck ist bei den meisten Auswanderern so unbeliebt, daß sie durch Extra=Proviant (s.d.) sich gegen Inconvenienzen zu schützen suchen. Aber es wird auch viel Missbrauch bie Verproviantirung der Schiffe getrieben und den Passagieren oft zugemuthet, sich mit Lebensmitteln zu begnügen, welche die Reise schon ein= oder gar ein paar Mal gemacht haben und deshalb dem Verderben nahe sind. Man lasse sich daher im Contract wo möglich frischen Proviant zusichern.

Schiffs= Gesetze müssen an Bord öffentlich aushängen, damit jeder Passagier jeder Zeit nachsehen kann, ob ihm Recht oder Unrecht geschieht.

Seekrankheit. Ein zuverlässiges Mittel gegen die Seekrankheit, die in mehr oder minder heftigem Erbrechen und dumpfem Kopfschmerz besteht, übrigens keine nachtheiligen Folgen auf die Gesundheit des davon Befallenen hinterlässt, sondern auf Viele sehr wohltäthig wirkt, gibt es nicht. Das oft angerathene Fasten hat sich ebenso wenig dagegen bewährt, als das übermäßige Essen und Trinken; Viele essen und trinken sich in dem Wahne, man dürfe von seiner Portion nichts umkommen lassen, mit Gewalt krank. Mit Fug und Recht kann man nur jedem Seereisenden rathen, sich möglichst viel auf dem Verdecke des Schiffes aufzuhalten, bei eintretendem Uebelbefinden eine liegende Stellung und diese , wenn möglich, in der Nähe des Mittelmastes einzunehmen, wo die Bewegung des Schiffes am geringsten ist, keine Süßigkeiten, sondern lieber scharfe Speisen und Getränke zu genießen, vor Einschiffung durch eröffnende Pillen für regelmäßige Leibesöffnung zu sorgen, und wenn alle Vorsicht vergebens, in stiller Ergebung dem Meere sein Opfer zu bringen. Ist die Krankheit überstanden, was in der Regel binnen wenigen Tagen der Fall, so kehrt sie selten auf derselben Reise noch einmal wieder. Passagiere, welche von Beginn der Reise bis zum Schluß derselben seekrank waren, sind fast ohne Ausnahme selbst schuld daran, weil sie den Aufenthalt im dumpfigen Zwischendecke dem in freier Luft auf dem Verdecke des Schiffes vorgezogen und sich durch Unreinlichkeit selbst krank machten.

Zur Vermeidung der Seekrankheit, wie zur Erhaltung der Gesundheit überhaupt, ist häufiges Wechseln der Leib= und Bettwäsche, Reinigen der Kleider, Waschen und Baden des Körpers, Lüften der Betten und Bewegung auf dem Verdecke, wo der Raum vom Bugspriet bis zum Hauptmaste für die Zwischendeckspassagiere, der übrige ausschließlich für die Schiffsoffiziere und Cajütenpassagiere bestimmt ist, nicht genug zu empfehlen.

Seife. Zum Waschen der Kleidungsstücke etc. während der Seereise gehört eine besondere, in jeder Seestadt zu bekommenden Seewasserseife (weißer Thon), weil die gewöhnlichen Seifen nur mit süßem Wasser zu gebrauchen ist, welches auf Schiffen nur zum Kochen und Trinken verabreicht wird.

St. Louis, Mo. Consul für Preußen, Sachsen und Baen: E.C. Angelrodth und Barth. – Deutsche Gesellschaft.

Steerage ist ein Bretterverschlag im Zwischendeck. Plätze darin werden um etwas erhöhten Preis abgegeben, gewähren aber in der Regel keine wesentlichen Vortheile.

Stuttgart. Central=Verein für deutsche Ansiedelungen in überseeischen Ländern.

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